Gegen Tierversuche - entsetzlich gesetzlich
Von der "Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" spricht das 2006 novellierte Deutsche Tierschutzgesetz grundlegend in seiner Präambel, §1. Unverhältnismäßig war bis dato die zynisch-akribische Staffelung der Schutzwürdigkeit menschlichen und nichtmenschlichen Lebens. Und dies nicht zuletzt auch in strafrechtlicher Konsequenz. Tierquälerei, selbst in abartigsten Manifestationen, wurde per Tierschutzgesetz meist lediglich mit schmalen Bußgeldern belegt, wenn nicht wegen (vermeintlicher) Unerheblichkeit vorzeitig ad acta gelegt. Richtet sich das Tierschutzgesetz auch primär gegen forschungsunabhängig erfolgte Tierquälerei höherer Wirbeltiere, die Gratwanderung zu gesetzlich sanktionierter, ergo straffreier Tötung durch Tierversuche ist doch äußerst schmal.
Ob Affe oder Meerschweinchen, Ratte oder Hund - das Leiden der Tiere "für" die Versuche zur biologisch-medizinischen Grundlagenforschung, Chemikalien- oder Toxikologie-Forschung bzw. zu Rohstofftests für Kosmetik- und Körperpflegemittelproduktion sowie Qualitätskontrolle - sämtlich Branchen mit gigantischen Umsatzraten - ist entsetzlich. In Deutschland zum Zweck von Kosmetikherstellung gesetzlich zwar untersagt, umgeht der Markt dies durch im Ausland durchgeführte Tierversuche, Tierqual-Kosmetik gelangt so "legal" auf den deutschen Markt.
Für die "verwendeten" Tiere fatal auch die Grundgegebenheit, sich äußerst "billigem Versuchsmaterial" gegenüberzusehen. Ein wertvoller japanischer Koi-Teichkarpfen kostet ein Vielfaches für eine Versuchsreihe getöteter Kaninchen.
Um Zahlen sprechen zu lassen: Auf 500 Millionen EU-Einwohnern entfallen gegenwärtig 1,5 Millionen Versuchstiere, bei 80-Jahre Durchschnitts-Lebenserwartung also 12 Millionen Versuchstiere pro Einwohnerleben. Laut Tierversuchsstatistik 2007 wurden deutschlandweit über 1,5 Millionen Versuchstiere (zu nicht eigenverhaltenbezogenen!) Zwecken eingesetzt.
Neben erdrückender ethischer Beweislast sprechen zudem gravierende medizinisch-methodische Argumente gegen Tierversuche. Aufgrund weit(est)reichender Unterschiede zwischen menschlichem und tierischem Organismus bleiben dort "gewonnene" Ergebnisse hier stets fragwürdig, ja erweisen sich oftmals als gesundheitsgefährdend.
Anspruch und Herausforderung für eine ethisch unantastbare Versuchsforschung ist demnach vielmehr, Alternativen zum Tier zu generieren.
Gegen Tierversuche sind breite Teile der Öffentlichkeit - offiziell. Angesichts des tatsächlichen, Tierversuch-Produkte goutierenden allgemeinen Kaufverhaltens ein klassisches Beispiel gesellschaftlicher Doppelmoral. Dabei gibt es inzwischen längst gegen Tierversuche gerichtete Einkaufsportale mit ausschließlich tierversuchsfrei hergestellten Produkten.
Besondere Erwähnung verdient das von "Ärzte gegen Tierversuch e.V." gegen Tierversuche initiierte Portal http://www.datenbank-tierversuche.de/. Hier erfolgt auf allgemeinverständlicher Grundlage eine Auflistung, Beschreibung sowie Tierart-Klassifizierung gegenwärtig in Deutschland durchgeführter Tierversuche samt bekannter Versuchsorte. Von zentraler Bedeutung ist hier die wissenschaftlich fundierte, ständig aktualisierte Aufzeigung tierversuchsfreier Alternativen für die einschlägigen Forschungszwecke.